Verschwiegenheit

Als Angehörige der steuerberatenden Berufe sind wir unabhängige Organe der Rechtspflege. Nach der Berufsordnung der Steuerberater (BOStB) und nach dem Steuerberatungsgesetz (StBerG) unterliegen wir der grundsätzlichen Verschwiegenheitspflicht, sämtliche Anfragen und Kontakte werden streng vertraulich behandelt. Entsprechende Regelungen gelten für Angehörige der rechtsberatenden Berufe nach den Bestimmungen der Rechtsanwaltsordnung.

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